Familienbonus PLUS
Jetzt über dem Arbeitgeber beantragen!
Die Bundesregierung hat sich klar zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote zu senken. Nach der Senkung der Arbeitslosenversicherung für Einkommen bis 1.948.- € ab 1. Juli wird als zweiter Schritt der „Familienbonus Plus“ eingeführt. Er reduziert die Steuerlast um bis zu 1.500.- Euro pro Kind und Jahr.
Gerade jene Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder berufstätig sind, sollen für ihre Leistung der Kindererziehung eine spürbare Anerkennung erfahren. Dies wird entgegen der bisherigen Förderungslogik nicht durch eine neue staatliche Geldleistung, sondern mit Hilfe einer Steuerentlastung erreicht werden. Nicht weniger als 950.000 Familien mit 1,6 Mio. Kindern, primär mit kleinen und mittleren Einkommen, werden ab 2019 von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit.
In weniger als zwei Monaten tritt der Familienbonus Plus in Kraft. Diese Steuerentlastung in der Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Jahr und Kind kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden:
- Über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung: Mittels Formular L1 und Beilage L1k im Zuge der Veranlagung, erstmals im Jahr 2020 für das Jahr 2019.
- Über die Lohnverrechnung: Antrag beim Arbeitgeber ab Dezember 2018 mithilfe des Formulars E 30.
Berechne hier Deinen Steuervorteil:
www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.html
Herzlichst Euer
Rudi Hamedinger