Karfreitag: Feiertag für alle

Update vom 27.02.2019:

Wie beseitigt man Diskriminierung? Wenn es nach der Regierung geht, indem man den diskriminierenden Sachverhalt auf alle ausweitet. Top Leistung!

Ihr habt es in den Medien sicher schon gehört. Hofer und Blümel planen jetzt, den Feiertag ganz zu streichen. Stattdessen gibt`s einen Urlaubsanspruch auf den Karfreitag oder einen „persönlichen Feiertag“. Was kommt als nächstes dran? Der 8. Dezember?

Die Wirtschaft jubelt, von Kompromiss kann keine Rede sein.

Der AK und dem ÖGB ist hier zuzustimmen, wenn sie sagen: mit Sozialpartnerschaft hat dieser „Kompromiss“ nichts zu tun.

Nichts desto trotz: Wenn du betroffen bist und deinen Anspruch auf Urlaub geltend machen möchtest, wende dich am besten an deine Führungskraft oder, bei Unklarheiten, an deine FCG Personalvertreter und -vertreterinnen.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen und wir halten dich auch weiterhin auf dem Laufenden!

Update vom 20.02.2019:

Die Regierung legt sich fest: Es wird ein Feiertag für alle … also ein halber … gewissermaßen. Bis 14 Uhr ist am Karfreitag zu arbeiten – dann haben alle frei.

Alle? Nein, im Handel geht das natürlich (wiedermal) nicht – man wird sich beugen und biegen (8. Dezember). Der Weißheit letzter Schluss folgt nächste Woche – wir sind gespannt.

Auch darauf, was das für unsere Shops heißt? Für Dienstpläne? Für Flexzeit? Für Rufbereitschaft?

Update folgt!

Die aktuelle Stellungnahme des ÖGB findest du hier: https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/1342606030098/home/karfreitag-nur-zwei-freie-stunden


Update vom 01.02.2019:

Wie erwartet sträuben sich Arbeitgeber und deren Interessensvertretungen gegen die allgemeine Gültigkeit. Mehrere Möglichkeiten liegen am Tisch.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/karfreitag-ein-variabler-freier-tag-als-loesung;art385,3097721

Wichtig ist, dass es eine Lösung nur geben kann, wenn auch wir Arbeitnehmer miteinbezogen werden – also ÖGB und AK.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Heute hat der EuGH entschieden, dass der Karfreitag allen Arbeitnehmern gleichermaßen als Feiertag zur Verfügung steht.

https://derstandard.at/2000096809330/EuGH-Recht-auf-Karfreitag-Feiertag-steht-allen-Arbeitnehmern-zu

Wir halten euch auf dem Laufenden, wie sich diese Entscheidung bei uns auswirkt und was es zu beachten gibt.

Euer FCG-Team