NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz

Mit 1. Mai 2018 gilt die Neuregelung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz. Was hat die Gesetzesänderung bei A1 gebracht?

Verrauchte Eingangsbereiche (Wo bleibt da der Nichtraucher-Schutz???) und dadurch frustrierte Mitarbeiter – Raucher wie Nichtraucher. Die Errichtung einer Trennwand am Balkon (Fadingerstraße, 1. OG) und wenig später Schließung dieses Raucherbereiches. Halbherzige Angebote für Nichtraucher-Seminare.

Kurz gesagt: unkoordiniertes Chaos.

Zur Erinnerung – unser Weckruf an die Unternehmensführung vom 24. April 2018, offenbar ungehört verhallt:

Hallooo! Worauf wartet man eigentlich???

„NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz“

Neuregelung des § 30 ASchG mit 1.Mai 2018!

Danach sind „Arbeitgeber“ ausdrücklich dazu verpflichtet, MitarbeiterInnen vor schädlichem Tabakrauch „zu schützen“.

Ich unterstütze dieses Gesetz zum Schutz der MitarbeiterInnen!

Das kann aber nicht bedeuten, dass über die Gruppe der „RaucherInnen“ einfach drüber gefahren wird.

Die Freiheit des Einzelnen und sein Selbstbestimmungsrecht sind für uns nicht verhandelbar und müssen geschützt werden.

Im KLARTEXT: Die Unternehmensleitung ist verantwortlich dafür, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes – Rahmenbedingungen geschaffen – werden, die es den RaucherInnen ermöglichen ihr Rauchbedürfnis zu befriedigen, ohne die Gesundheit der NichtraucherInnen zu gefährden.

Ich akzeptiere keine Ausreden, sondern fordere nachdrücklich die zeitgerechte Umsetzung der notwendigen Rahmenbedingungen im Sinne aller MitarbeiterInnen!!!

Das fordert

Rudi Hamedinger

Mitglied Personalausschuss Linz

PS: Das aktive Anbieten von Nichtraucherseminaren – seitens unseres Gesundheitsmanagements – wäre schon längst ein erster Schritt in diese Richtung!